Ziele des Vereins:

 

Die Interessengemeinschaft Tortendesign e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, durch ein reges Verbandsleben und offenen Austausch die Interessen der Tortenkünstler im deutschsprachigen Raum zu vertreten.

Um dies umzusetzen, wird der Verein in folgenden Bereichen tätig werden und hat bereits vorzeigbare Ergebnisse erzielt.

 

  • Aufbau einer online-Plattform zum Austausch und zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitglieder

Für unsere Mitglieder steht exklusiv eine Plattform zum fachlichen und privaten Austausch zur Verfügung. Parallel dazu gibt es die Möglichkeit, sich in einer vereinsinternen geschlossenen Facebookgruppe zu vernetzen.

 

Der IGT zertifiziert Kursleiter nach IGT-Standards . Die Zertifizierung ist ein Qualitätsmerkmal für fachlich gute Kurse in drei verschiedenen Leistungsstufen. Sie ist eine Orientierungshilfe für Torteninteressierte, die sich weiterbilden wollen.

 

  • Unterstützung/Ausrichtung von Wettbewerben, Ausbildung von Juroren

Der IGT hat bereits zahlreiche Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit Veranstaltern geplant, organisiert und durchgeführt.
Informationen für interessierte Veranstalter können unter dieser Adresse angefordert werden: vorstand@igt-tortendesign.de

Seit Gründung des IGT wurden bereits zahlreiche ausgewählte Tortenkünstler ausgewählt und zu Juroren ausgebildet.  Auch weiterhin wird gezielt Nachwuchs ausgebildet.

 

  • Unterstützung/Beratung von Mitgliedern beim Weg in die Selbstständigkeit

In Deutschland ist der Beruf des Tortendesigners nicht offiziell anerkannt.
Selbstständigkeit im Bereich Tortendesign ist nach gültiger Rechtslage in Deutschland nur mit Genehmigung der Handwerkskammer möglich.
Alle Tätigkeiten, die mit der Herstellung von Torten einhergehen, unterliegen dem Konditorhandwerk und sind zulassungspflichtig. Nur ein Konditormeister darf Torten verkaufen. Laut Handwerksordnung (HWO) ist es jedoch u. U. möglich, eine Ausnahmebewilligung zu bekommen. Genaueres kann in der HWO unter §8 ff. nachgelesen werden.
Tipp des IGT: Lassen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer über Ihre Möglichkeiten, einen eigenen Betrieb zu gründen, beraten. 
Grob gesagt: Ohne den Eintrag in die Handwerksrolle ist Tortenverkauf Schwarzarbeit!!!
Zum legalen Verkauf von Torten ist neben dem Eintrag in die Handwerksrolle eine separate Küche/Backstube erforderlich. Die Privatküche darf aus hygienischen Gründen nicht genutzt werden.  Auch hierzu sind nähere Informationen über die jeweilige Handwerkskammer oder das Veterinäramt erhältlich.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte unserer Mitglieder sind im Vereinsforum verfügbar.

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

Der IGT  wirbt für seine Aufgaben und Arbeit  auf Tortenmessen, in Tortenshops und bei Tortenwettbewerben. Der IGT ist auf Facebook und Instagram vertreten.

 

  • Organisation von Treffen der Mitglieder

Nach Möglichkeit findet eine jährliche Mitgliederversammlung statt. Darüber hinaus sind Treffen unterschiedlicher Art möglich. Bereits dreimal fanden Treffen mit zahlreichen Workshop-Angeboten auf Schloss Gimborn im Großraum Köln statt.